Lassen Sie sich jetzt Digitalisierung und Kompetenztransfer fördern!
13.03.2024 Experten-Wissen

Lassen Sie sich jetzt Digitalisierung und Kompetenztransfer fördern!

Bund und Länder, aber auch die EU bieten Förderprogramme für Digitalisierungsmaßnahmen an. Kennen Sie Ihre Möglichkeiten zur Innovationsfinanzierung? Oder verzichten Sie möglicherweise auf viel Geld aus Förderprogrammen für Digitalisierung?

Mann in einem Schiff, gefaltet aus einem Geldschein. Er schaut in die Ferne.

Bund und Länder, aber auch die EU bieten Förderprogramme für Digitalisierungsmaßnahmen an. Kennen Sie Ihre Möglichkeiten zur Innovationsfinanzierung? Oder verzichten Sie möglicherweise auf viel Geld aus Förderprogrammen für Digitalisierung?

Lesen Sie, welche Förderprogramme für die Digitalisierung Ihres Unternehmens infrage kommen, welche Innovationsmaßnahmen rund um die Digitalisierung vom Staat mitfinanziert werden und wie Sie entsprechende Fördermittel erfolgreich beantragen.

In den letzten Jahren sind in Deutschland sehr viele digitale Lücken deutlich zum Vorschein getreten. Beispielsweise ist der automatisierte Austausch von Daten von Handwerksbetrieben mit Auftraggebern und Planern oder mit Lieferanten oft nicht möglich, weil sie entweder gar nicht erfasst wurden oder nicht zwischen Systemen kommuniziert und ausgewertet werden konnten.

Moderne Planungs- und Betriebsmodelle wie Building Information Modeling (BIM), automatisierte Prüf- und Genehmigungsverfahren der Baubehörden und die Verpflichtung zu digitaler Dokumentation werden sich vor allem im Bausektor schnell weiterverbreiten. Hier kommen alle Beteiligten – bis hin zu kleinen Subunternehmern – nicht umhin, digital mitzuziehen.

 

Förderung der Digitalisierung gezielt nutzen!

Innovationsbereite Unternehmer:innen können Fördermöglichkeiten der öffentlichen Hand zur digitalen Modernisierung ihres Unternehmens nutzen. Dazu gehören zinsvergünstigte Darlehen, aber auch Zuschüsse. Zur Abwicklung ihrer finanziellen Förderprogramme setzt die öffentliche Hand meist Banken als Projektträger ein.

Die Antragstellung erfolgt entweder über die Hausbank des beantragenden Unternehmens oder über freie, bei der Förderstelle akkreditierte Unternehmensberater:innen. Diese übernehmen dann gemeinsam mit den Unternehmen die Ausarbeitung des Antrags.

Auch die Unternehmensorganisationen – beispielsweise die Handwerkskammern – bieten Förderberatungen an. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch die Kombination mehrerer Förderangebote möglich.

 

Alles, was digitalisiert werden kann, kann gefördert werden!

Förderfähig ist (fast) alles von der Branchensoftware über die Hardware wie Server, Notebooks oder Tablets bis hin zu Marketingstrategien, Weiterbildungsmaßnahmen, Webshops etc. Die Frage ist also nicht, was gefördert wird, sondern wie man an die Fördermittel kommt.

Natürlich kann jeder Betrieb die Anträge selbst stellen. Das setzt aber umfassendes Wissen des Antragstellers hinsichtlich des „Förderdschungels“ voraus. Meist lohnt sich hier der Einsatz eines externen Förderberaters, der genau weiß, welche Förderprogramme am besten zu den Innovationsvorhaben eines Betriebs passen. Es gibt Programme, die auch diese Beratungen fördern.

Die Förderanträge kann man nicht frei gestalten. Jedes Programm verlangt andere Anträge. Manche sind relativ einfach zu stellen, andere benötigen einen ausgearbeiteten Digitalisierungsprojektplan schon beim Antrag. Auch hier gilt es, sich im Vorfeld zu informieren und gut beraten zu lassen, um nicht schon beim Antrag Formfehler zu machen, die zur Ablehnung führen können.

 

Auch Beratung fördern lassen!

Im Zusammenhang mit Digitalisierungsprojekten werden auch Beratungsleistungen, Weiterbildungs- und Know-how-Transfermaßnahmen gefördert. In der Beratung findet der Know-how-Transfer zu unterschiedlichen Themen statt. Ein Beispiel: Wenn ein Handwerksunternehmen mit seiner Branchensoftware nicht mehr zufrieden ist, weil diese den aktuellen Anforderungen nicht mehr gewachsen ist, bereitet der Berater für das Unternehmen eine Auswahl an geeigneten Lösungen vor. Das stellt im Softwaredschungel bereits einen großen Mehrwert für das Unternehmen dar.

Je nach Förderprogramm gibt es Unterschiede, wie umfangreich Beratungsleistungen gefördert werden. Bei den Programmen BAFA zur Förderung des unternehmerischen Know-hows und bei Go-digital sind die Hürden für eine geförderte Beratung aus Sicht der Experten überschaubar. Es müssen in der Regel Angaben darüber gemacht werden, wie der aktuelle Digitalisierungsstand im Unternehmen aussieht und was das Ziel des Digitalisierungsprojekts sein soll.

Bei der Förderung der IT-Technologie selbst muss man sich die Details anschauen. So ist beispielsweise eine „Ersatzbeschaffung“ nicht möglich. Ein Beispiel: Alte Tablets, die bereits bei den mobilen Monteuren zum Einsatz kommen, sollen durch neue iPads ersetzt werden. Dieses Vorhaben ist in der Regel nicht förderfähig, denn das wäre im Sinne der meisten Förderprogramme eine Ersatzbeschaffung. Allerdings setzt jedes Programm andere Schwerpunkte und hat andere Fördervoraussetzungen. Das macht es in den Details manchmal etwas „knifflig“.

 

Förderquellen sichern, bevor sie versiegen!

Die Förderprogramme werden meist alle zwei Jahre darauf geprüft, ob sie verlängert werden oder ob etwas angepasst werden muss. Da kann beispielsweise ein Programm eingestellt oder so verändert werden, dass es nicht mehr richtig passt. Manchmal sind auch die bereitgestellten Mittel vor dem geplanten Ablauf des Programms abgeschöpft. Um die nächste Tranche nicht zu verpassen, gilt: am Ball bleiben und sich laufend informieren!

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