FENSTERBAU FRONTALE | Akkreditierung & Serviceleistungen
Finger tippen auf einem Laptop in Großaufnahme.

Akkreditierung für Medienvertreter

Erfahren Sie in unseren Richtlinien für Medienvertreter, Fotografen und Blogger, welche Legitimationsnachweise für eine Teilnahme möglich sind.

Online-Akkreditierung

Journalisten sind die mit wertvollste Stütze für die authentische Darstellung branchenspezifischer Themen und Produkte rund um die FENSTERBAU FRONTALE. Als Fachmesseveranstalter wollen wir Ihnen als Medienvertretern den Zugang zu Informationen über unsere Veranstaltungen und unser Unternehmen mit Hilfe einer Akkreditierung erleichtern. Eine Akkreditierung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der journalistischen Berichterstattung.

Rechtzeitig vor der FENSTERBAU FRONTALE können Sie sich hier vor der Veranstaltung online als Medienvertreter akkreditieren.

Allgemeine Akkreditierungsrichtlinien für Medienvertreter und Blogger auf Messen in Deutschland

Als Messeveranstalter wollen wir Journalisten und Bloggern den Zugang zu Informationen über unsere Veranstaltungen und unser Unternehmen mit Hilfe einer Akkreditierung erleichtern. Eine Akkreditierung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der journalistischen Berichterstattung.
  • Akkreditierungsrichtlinien für Medienvertreter

    Eine Medien-Akkreditierung können Personen aus dem In- oder Ausland, die ihre journalistische (auch fotojournalistische) Tätigkeit (mit Bezug zum jeweiligen Messethema) folgendermaßen nachweisen können, erhalten:

    • durch Vorlage von Namensartikeln, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate sind,
    • durch Vorlage eines Impressums, in dem sie als Redakteure, ständige redaktionelle Mitarbeiter oder Autoren genannt sind, und das zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als drei Monate ist,
    • durch Vorlage eines schriftlichen Auftrages einer Voll-Redaktion im Original mit Bezug zur aktuellen Messe,
    • mittels eines Weblinks zu einer Online-Publikation, die in der jeweiligen Branchen-Community etabliert ist und eine angemessene Reichweite vorweisen kann. In diesen Fällen ist eine Vorab-Akkreditierung wegen erhöhten Prüfungsaufwandes erforderlich. Solche Online-Medien müssen seit mindestens drei Monaten existieren, regelmäßige Einträge vorweisen und der letzte Text mit Bezug zum Messethema darf höchstens drei Monate alt sein. (In Einzelfällen kann es separate ausführlichere Akkreditierungsregeln für Blogger und einen separaten Status für Blogger geben.)
    • Inhaber eines gültigen Presseausweises eines in- oder ausländischen Journalistenverbandes.

    Wir weisen darauf hin, dass die Vorlage eines Presseausweises in der Regel keine alleinige Grundlage für eine Akkreditierung ist. Der Messeveranstalter behält sich vor, weitere Nachweise zur Überprüfung der journalistischen Tätigkeit gemäß den Punkten 1-5 anzufordern.

    Die Legitimationen sollten in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. Der Messeveranstalter behält sich im Einzelfall vor, zusätzlich die Vorlage eines gültigen Personaldokumentes mit Lichtbild zu fordern. Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht. Gegebenenfalls macht der Messeveranstalter von seinem Hausrecht Gebrauch.

    Folgende Personengruppen werden nicht akkreditiert:

    • Personen ohne journalistische Legitimation, wie z. B. Kundenbetreuer, Salesmanager, Anzeigenleiter oder Webmaster, PR-Berater sowie private Begleitpersonen
    • Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland, die einen ausländischen Presseausweis vorlegen
    • Personen, die einen schriftlichen Auftrag eines freien Journalisten vorlegen
    • Personen, die ausschließlich privat in sozialen Netzwerken aktiv sind

    Hier können Sie die allgemeinen Akkreditierungsrichtlinien für Medienvertreter als PDF downloaden.

  • Akkreditierungsrichtlinien für Blogger, YouTuber und Instagrammer
    Blogger / YouTuber / Instagrammer können nach Prüfung durch die NürnbergMesse unter folgenden Voraussetzungen zum Zwecke der redaktionellen Berichterstattung auf Fachmessen akkreditiert werden:
    • Der Blog, YouTube- oder Instagram-Kanal dient der redaktionellen Berichterstattung durch Text, Foto und / oder Film.
    • Der Blog, YouTube- oder Instagram-Kanal ist fachlich auf die Messe oder die Zielgruppe der Messe ausgerichtet, ist branchenbekannt und besitzt eine Relevanz in der Zielgruppe der Messe.
    • Der Blog, YouTube- oder Instagram-Kanal besteht seit mindestens einem halben Jahr.
    • In dem Blog, YouTube- oder Instagram-Kanal werden regelmäßig, d.h. mindestens einmal im Monat, branchenbezogene oder für die Messe-Zielgruppe relevante Beiträge in Wort, Bild und / oder Film veröffentlicht.
    • Der um Akkreditierung Anfragende hat namentlich in diesem Blog, YouTube- oder Instagram-Kanal regelmäßig, mindestens einmal im Monat, zum Messethema Text, Foto und / oder Film veröffentlicht.
    • Es werden maximal zwei Personen pro Blog, YouTube- oder Instagram-Kanal akkreditiert, die mindestens einmal im Monat einen Beitrag mit Namensnennung veröffentlicht haben.
    • Das Blogger-Akkreditierungsformular gilt als Legitimierungsnachweis und muss wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllt werden.
    • Der Blogger, YouTuber oder Instagrammer muss zusätzlich Kennzahlen wie Page Impressions, Unique Visitors oder Verweildauer o.ä. mit Screenshot aus dem letzten halben Jahr nachweisen. Hierfür sollten Tools wie Google Analytics als Beleg dienen – ein Screenshot dient als Nachweis.

    Grundsätzlich nicht akkreditiert werden:

    • Produkttester
    • gewerbliche Blogs
    • PR-Blogs
    • Corporate Blogs
    • (ge-)werbliche YouTube- oder Instagram-Kanäle
    • Blogs mit Verkaufskanal / Shop

    Der Messeveranstalter behält sich vor, weitere Nachweise zur Überprüfung der journalistischen Tätigkeit gemäß den oben genannten Punkten anzufordern. Die Legitimationen sollten in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden.

    Der Messeveranstalter behält sich im Einzelfall vor, zusätzlich die Vorlage eines gültigen Personaldokumentes mit Lichtbild zu fordern.

    Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht.

    Gegebenenfalls macht der Messeveranstalter von seinem Hausrecht Gebrauch. In allen Fällen ist die Hausordnung für das Messezentrum Nürnberg zu beachten.

    09. Februar 2018

    Hier können Sie die allgemeinen Akkreditierungsrichtlinien für Blogger, YouTouber, Instagrammer als PDF downloaden. 

     

    Laden Sie das beschreibbare Formular "Blogger-Akkreditierungsanfrage zur Fachmesse" hier herunter.

  • Filmen und Fotografieren für Medienvertreter

    Mit dem Erhalt der Akkreditierung stimmt der Ticketinhaber zu, eventuelle Film- und Fotoaufnahmen ausschließlich für die redaktionelle Berichterstattung zu erstellen.

    Dies ist grundsätzlich nur während der täglichen Öffnungszeiten von Veranstaltungen gestattet. Alle weiteren kommerziellen Aufnahmen, die nicht im Sinne der allgemeinen Berichterstattung erstellt werden, bedürfen der separaten Zustimmung der NürnbergMesse.

    Es besteht Einigkeit darüber, dass die NürnbergMesse GmbH mit der Erlaubnis zum Filmen und Fotografieren keinerlei Haftung übernimmt und der Filmende/Fotografierende die NürnbergMesse in diesem Zusammenhang von allen Ansprüchen Dritter freistellt.

    Der Filmende/Fotografierende haftet für alle Schäden, die im Zusammenhang mit den Foto- und Filmarbeiten entstehen. Die NürnbergMesse ist berechtigt, vom Filmenden/Fotografierenden vor der Gewährung des Zutritts zu den Innenräumen der Messe einen aktuellen schriftlichen Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung, ausgestellt vom Haftpflichtversicherer des Filmteams, zu verlangen.

    09. Februar 2018

    Hier können Sie die allgemeinen Richtlinien für das Filmen und Fotografieren für Medienvertreter als PDF downloaden.

Porträt von Jasmin McNally

Jasmin McNally

Public Relations

Sie wünschen redaktionelle Informationen zur FENSTERBAU FRONTALE oder wir dürfen Sie bei Ihrer Berichterstattung unterstützen? Wir sind gerne für Sie da und freuen uns auf Ihre Anfrage.

E-Mail senden +49 9 11 86 06-85 21

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